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Halm LogoDie vegetationsbegleitende Düngeberatung dient der fortlaufenden Anpassung der Düngeplanung an den tatsächlichen Düngebedarf einzelner Anbaufrüchte. Ausgangspunkt zur Bemessung der Düngegaben ist die Ermittlung des Nährstoffversorgungszustandes durch Pflanzenanalysen. Düngergaben werden erst empfohlen, wenn der Versorgungszustand einen Optimalbereich unterschreitet. Wesentliche Ziele der Maßnahmen sind:

- Eine Düngereinsparung durch Berücksichtigung der bodeneigenen Stickstoff-Nachlieferung,
  bei gleichzeitig optimaler Ertragsbildung.
- Die Reduzierung möglicher N-Bilanz-Überschüsse durch verringerte N-Zufuhr bei gleichbleibender N-Abfuhr.
- Die Etablierung einer für den Grundwasserschutz nachweislich wirksamen, aber nicht betriebswirtschaftlich nachteiligen 
  Düngestrategie.

HALM wird zu HALM 2
Mit Beginn der neuen Förderperiode werden ab dem 01.01.2023 neue rechtliche Rahmenbedingungen für die Förderung landwirtschaftlicher Betriebe wirksam. Bereits abgeschlossene HALM-Verpflichtungen wurden bereits gekündigt. Es besteht aber die Möglichkeit einer Anschlussförderung im HALM 2.

Der Antrag zu dieser Förderung muss spätestens am 4. Oktober 2022 beim Fachdienst Landwirtschaft Ihres Landkreises abgegeben werden.

Einen großen Teil der HALM-Maßnahmen werden in HALM 2 übernommen, einige fallen jedoch aufgrund der neuen GLÖZ-Standards und Öko-Regelungen aus der Förderung heraus. Kernelemente des HALM 2 sind die Förderung des ökologischen Anbaus, mehrjährige Blühstreifen/-flächen, Erosionsschutzstreifen, Ackerwildkrautflächen, Gewässerschutzstreifen und Grünlandextensivierung.

Ebenfalls neu ist die Kombination von HALM 2-Maßnahmen mit Ökoregelungen. Im Gegensatz zu HALM-Verträgen können die Öko-Regelungen auch einjährig abgeschlossen werden, sind aber nicht an einen HALM-Vertrag gebunden und können somit auch separat abgeschlossen werden. Dadurch können sehr attraktive Förderungen für geeignete Flächen erreicht werden.

Der neue Förderrichtlinienentwurf soll in der zweiten Julihälfte veröffentlicht werden. Wenn die Maßnahmen und Förderbedingungen bekannt sind, stehen wir Ihnen im Rahmen der WRRL-Beratung gerne zur Seite, um die für Ihren Betrieb optimale Kombination aus dem Förderspektrum zu identifizieren.

Aktuelles

02.05.2024
Rundbrief 03/2024
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03.04.2024
Rundbrief 01/2024
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16.01.2024
Rundbrief 06/2023
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02.11.2023
Einladung
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30.08.2023
Rundbrief 05/2023
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31.07.2023
Rundbrief 04/2023
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27.04.2023
Einladung
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14.04.2023
Rundbrief 03/2023
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11.04.2023
Einladung
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28.03.2023
Rundbrief 02/2023
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18.01.2023
Rundbrief 01/2023
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