ueber uns

Flächenhafter Grundwasserschutz als Lebensraum für Tiere und Pflanzen ist europaweit von zentraler Bedeutung. Seit dem Jahr 2000 regelt die Europäische Gemeinschaft daher den Schutz aller Gewässer europaweit durch die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL). Das Leitbild der WRRL ist der Erhalt bzw. das Wiedererlangen des natürlichen Zustandes der Gewässer. Die WRRL macht daher Vorgaben zum Erhalt eines guten chemischen, mengenmäßigen und ökologischen Zustands. Dies bedeutet:

  • Der gute Zustand eines Grundwasserkörpers ist erreicht, wenn sowohl der chemische als auch der mengenmäßige Zustand als gut bewertet ist. Ein wichtiges Kriterium ist die Einhaltung eines Grenzwertes von max. 50 mg Nitrat/l und Jahr.
  • Der gute Zustand für die oberirdischen Gewässer bedeutet die Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes. Hier kommt der Vermeidung von Phosphateinträgen  sowie Pflanzenschutzmitteleinträgen besondere Bedeutung zu.

Die Umsetzung erfolgt in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz. Die Ziele der WRRL sind jedoch in weiten Teilen Deutschlands noch nicht erreicht. So werden auch von der Landwirtschaft in den nächsten Jahren noch große Anstrengungen zum Abbau von Nährstoffverlusten erwartet. Die Umsetzung der novellierten Düngeverordnung ist ein Schritt auf diesem Weg. Doch allein damit werden wir die vorgegebenen Ziele nicht erreichen. Die Umsetzung weiterer Agrar- Umwelt-Maßnahmen und Unterstützung der landwirtschaftlichen Praxis durch eine qualifizierte Gewässerschutzberatung sind daher unerlässlich.